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GrußwortHerzlich willkommen auf der Internetseite des Sozialgerichts Neuruppin. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Arbeit. Das Sozialrecht dient der Absicherung zentraler Lebensrisiken, z. B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen sowie für die soziale Sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Sozialgericht entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten mit den zuständigen Verwaltungsbehörden. Das Sozialgericht in der ehemaligen Friedrich-Franz-Kaserne liegt außerhalb des historischen Stadtkerns auf der Westseite der Fehrbelliner Straße. Zur rechten Hand der Hauptzufahrt liegt das ehemalige Wach- und Arrestgebäude mit angegliedertem Uhrenturm. Die Kasernengebäude in der Stadt sind ein bedeutendes Zeugnis der Neuruppiner Militärgeschichte. Sie gehören zu den ersten nach der „Garnisons- Gebäudeordnung” von 1899 in Preußen errichteten Bauten. Die Kaserne wurde erbaut für das 3. Bataillon des Infantrie-Regiments No. 24 Großherzog Friedrich Franz II von Mecklenburg-Schwerin, das 1901 von Havelberg nach Neuruppin verlegt wurde. Nach der Auflösung der Garnison 1920 wurde die Kaserne zwischenzeitlich von der Schutzpolizei belegt (bis zum Abzug nach Potsdam 1923), danach bis zur Wiederaufrüstung als staatliche Polizeischule für die Provinz Brandenburg genutzt (bis zur Verlegung nach Sensburg in Ostpreußen 1926). Das gesamte Kasernengelände wurde im Dritten Reich von der Wehrmacht und von 1945 bis 1993 durch die Rote Armee genutzt. Auf den folgenden Seiten möchte ich Sie über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Sozialgerichts Neuruppin, den Ablauf und die Formalien eines Verfahrens sowie die Anfahrts- und Parkmöglichkeiten informieren.
Martin Brockmeyer |
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Hinweise im Zusammenhang mit der CoViD-19-Pandemie (Corona-Virus):
Für gerichtsfremde Personen gelten vorübergehend ergänzende Regelungen beim Betreten und Verlassen des Gerichtsgebäudes (siehe unten).
Für die Dauer der Pandemie wird gebeten, von persönlichen Vorsprachen in der Rechtsantragstelle und in den Geschäftsstellen des Gerichts abzusehen.
Alle Rechtssuchenden werden gebeten, Rechtsanträge schriftlich einzureichen. Die Rechtsanträge können auch in den Nachtbriefkasten des Sozialgerichts Neuruppin eingeworfen werden. Bitten geben sie im Rechtsantrag an, gegen wen sich dieser richtet (Person oder Behörde, Bescheid, Widerspruchsbescheid) und was mit dem Antrag begehrt wird (Feststellung, Leistung, Aufhebung eines Verwaltungsaktes, Klage oder einstweiliger Rechtsschutz). Ein Klagevordruck ist unten hinterlegt.
Download:
Anordnung zum Betreten des Gerichtsgebäudes des Sozialgerichts Neuruppin durch gerichtsfremde Personen (application/pdf 26.6 KB)
Klagenvordruck (application/pdf 110.2 KB)